Mitarbeiter/in im Fachbereich Entwicklungszusammenarbeit | Employee in the Development Cooperation department at Embassy of the Federal Republic of Germany: (Deadline 26 April 2024)

Mitarbeiter/in im Fachbereich Entwicklungszusammenarbeit | Employee in the Development Cooperation department at Embassy of the Federal Republic of Germany: (Deadline 26 April 2024)

Mitarbeiter/in im Fachbereich Entwicklungszusammenarbeit | Employee in the Development Cooperation department at Embassy of the Federal Republic of Germany: (Deadline 26 April 2024)

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kigali sucht

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Mitarbeiter/in im Fachbereich Entwicklungszusammenarbeit

zur Besetzung einer befristeten Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche).

Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben:

  • Koordinierung und Management von Austausch zwischen verschiedenen Akteuren (Regierung, Gebern, Zivilgesellschaft und Privatsektor)
  • Wahrnehmung von Terminen für die Abteilung Entwicklungszusammenarbeit
  • Kontaktpflege mit Regierungspartnern, einschl. Schriftverkehr
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Entwicklungszusammenarbeit
  • Bearbeitung/Durchführung von Kleinsthilfeprojekten
  • Betreuung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit
  • Schriftverkehr und Koordinierung mit Durchführungsorganisationen / Mittler der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
  • Vorbereitung und (Mit-)Betreuung von zahlreichen EZ-Delegationen

Bewerber/innen sollten über folgende Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:

  • MA-Abschluss bzw. einschlägige Berufsausbildung (Internationale Beziehungen, Entwicklung, Internationales Recht, o.ä.)
  • Erfahrung im Projektmanagement und vertraut mit dem Fachgebiet Entwicklungszusammenarbeit
  • Wünschenswert: inhaltliche Kenntnisse in den Bereichen Klima und Umwelt; oder gute Regierungsführung; oder Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
  • Gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift für folgende Sprachen: Deutsch, Englisch und Kinyarwanda
  • gute Computerkenntnisse
  • Sprachgewandtheit und Höflichkeit im Umgang mit Besuchern, Anrufern und Antragstellern
  • Motivation, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität
  • gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Ruanda (gilt nur für Nicht-Ruander)
  • Bereitschaft zum selbständigen und eigenverantwortlichen Handeln

Die Vergütung richtet sich nach dem Gehaltsschema der Botschaft.

Aussagekräftige schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 10. April 2024 mit dem Betreff „Stellenausschreibung 03/2024“ mit folgenden Unterlagen

  • Bewerbungsschreiben in deutscher und englischer Sprache
  • Tabellarischer lückenloser Lebenslauf in deutscher und englischer Sprache mit aktuellem Foto
  • Zeugnisse und Empfehlungsschreiben
  • Nachweise über abgeschlossene Ausbildungen/Fortbildungen
  • Nachweise (hilfsweise fundierte Aussagen) zu allen im Anforderungsprofil genannten Kenntnissen und Fertigkeiten
  • Kopie des Passes oder Personalausweises

per E-Mail an: bewerbungen@kiga.auswaertiges-amt.de

Die Deutsche Botschaft Kigali strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie werden bei gleicher Qualifikation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.

Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren ist vor Einstellung die gesundheitliche Eignung (durch eine ärztliche Untersuchung des Kooperationsarztes der Botschaft) nachzuweisen. Zudem wird eine Personen-/Sicherheitsüberprüfung vorgenommen. Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung wird vorausgesetzt.

Drittstaatsangehörige müssen darüber hinaus spätestens bei Einstellung über eine gültige Aufenthaltserlaubnis sowie eine gültige Arbeitserlaubnis für das Gastland verfügen.

Kosten für die Anreise für ein Vorstellungsgespräch sowie für Umzüge nach Ruanda
werden nicht übernommen.

Alle Bewerber/innen erhalten nach Eingang ihrer Unterlagen ein Merkblatt mit Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Beschäftigte des Auswärtigen Dienstes.






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